Versicherungen für den Bauherren
Risiken vorzeitig absichern
Wer schon einmal ein Haus gebaut hat, der kennt die Risiken die damit verbunden sind. Und ohne Versicherung, kann das das Ende aller Immobilienträume sein.
Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung sichert das Bauvorhaben gegen unvorhergesehene Schäden an versicherten Bauleistungen ab. Diese nicht vorhersehbaren Schäden entstehen beim Bau meist durch Unwetter oder Vandalismus. Gerade schwere Unwetter können sehr hohe Kosten verursachen. Ähnlich einer Vollkaskoversicherung beim Auto übernimmt die Bauleistungsversicherung die Absicherung gegen unvorhersehbare Ereignisse auf der Baustelle.
Dazu gehören höhere Gewalt, Vandalismus, Diebstahl und ungewöhnliche Witterungsereignisse wie z.B. Hagel, Sturm, schwere Regengüsse, Überschwemmungen oder starker Frost.
Außerdem sind versichert:
- Schäden bei der Bauausführung
- Ungeschick und Fahrlässigkeit von Bauhandwerkern
- Schäden durch vorsätzliches Verhalten Dritter
- Glasbruchschäden bis zur Fertigstellung
- Diebstahl von fest verbundenen Bestandteilen
- Folgekosten für Konstruktionsfehler und Herstellungsfehler.
Nicht versichert sind:
- Maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke
- Baugeräte und Handwerkszeug
- Grundstücks- und Erschließungskosten
- Makler-, Architekten-, Ingenieur- und Behördengebühren
- Reine Leistungsmängel wie Pfuscharbeit
- Diebstahl oder Einbruchdiebstahl lagernder Materialien
- Schäden durch normale Witterungseinflüsse
- Gartenanlagen und Pflanzungen
Fakt ist: Der Bauherr trägt die Verkehrssicherungspflicht über die Baustelle. Er haftet für alle entstandenen Schäden, die Personen oder Sachen im Zusammenhang mit der Baumaßnahme, auf der Baustelle, zustoßen.
Es kann ein Gerüst sein, das bei einem Sturm den Nachbarzaun beschädigt oder ein Kran der in ein, in der Nähe stehendes, Gebäude fällt. Trotz aller Vorsicht sind solche Schäden manchmal unvermeidbar. Auch ist es unmöglich zu verhindern, dass Unbefugte das Grundstück betreten, sich dabei verletzten und Schadensansprüche an den Bauherren stellen.
Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen, wie sie im Leistungspaket aufgeführt sind. Die Versicherung bezahlt jedoch nicht nur bei berechtigten Forderungen, sondern wehrt sogar unberechtigte Forderungen, ähnlich einer Rechtschutzversicherung, ab.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung prüft für die Bauherren die an ihn gestellten Schadensersatzforderungen. Kommt die Versicherung zu dem Schluss, dass die Forderungen unberechtigt sind, wird sie diese ablehnen, und die Kosten einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung übernehmen, unabhängig davon, wie das Verfahren endet.
- Feuer
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion
Erst wenn das Wohngebäude fertiggestellt ist, sind Schäden durch Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementar, durch die Feuerrohbauversicherung versichert. Natürlich müssen diese Gefahren auch bei Antragstellung der Feuerrohbauversicherung im Leistungsumfang enthalten sein.
Mitversichert sind bei der Feuerrohbauversicherung nicht nur das im Bau befindliche Gebäude, sondern auch die auf dem Baugrundstück befindlichen Bauteile und Baustoffe, für die der Bauherr verantwortlich ist. Die Feuerrohbauversicherung wird im Verbund mit der Gebäudeversicherung, am besten vor Baubeginn, abgeschlossen.
Ist das Gebäude einmal fertiggestellt, sichert eine verbundene Wohngebäudeversicherung die Immobilie gegen Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Leitungswasserschäden, Wasserdampf, bestimmte Flüssigkeiten, Sturmschäden und Schäden durch Hagel ab.
Eine verbundene Wohngebäudeversicherung vereint die Gebäudeversicherung, die Feuerversicherung, die Leitungswasserversicherung, die Sturmversicherung und die Hagelversicherung. Auch Schäden an Nebengebäuden, Garagen, Carports, Gewächshäuser oder Gartenhäuser sind mit einer verbundenen Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Je nach Tarif ist auch die Photovoltaikanlage oder eine Überdachung versichert.
Nicht mit versichert sind:
- Gefahren durch Starkregen, Überschwemmung, Erdrutsch oder Schneedruck. Diese Risiken deckt eine Elementarversicherung ab. Der Einschluss der Elementarversicherung in die verbundene Wohngebäudeversicherung ist somit zu empfehlen.
- Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss sind nur dann durch die Gebäudeversicherung abgedeckt, wenn dieses vorab vereinbart wurde außer wenn der Blitz direkt in das versicherte Gebäude oder Grundstück eingeschlagen ist. Die Sturmversicherung ersetzt Schäden erst, wenn die Schäden ab einer Windstärke von mindestens 8 entstanden sind.
- Bei der Leitungswasserversicherung sind Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstückes nur bei wenigen Gesellschaften bis zur vollen Höhe der vereinbarten Versicherungssumme versichert. Die Leitungswasserversicherung deckt Schäden durch Leitungswasser ab, aber nicht die, die durch von außen eindringendes, Wasser entstehen. Eindringendes Wasser kann durch einen Starkregen oder eine Überschwemmung auftreten. Überschwemmungen sind, wie Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch, durch die Elementarversicherung versichert.
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